NETZWERK RECHTSSTAAT
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Das "Recht ist so wichtig wie die Atemluft".
Wird eins von beiden vergiftet oder fehlt, dann ist die Existenz bedroht.
Ein demokratischer Staat kann nur überleben,
wenn seine Rechtsordnung unangreifbar stabil ist
und wenn stets alle Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns beachtet werden.
Schon vor 25 Jahren war das Rechtssystem in unserem Staat von diesem Ziel weiter entfernt als der Mars von der Erde.
Wir nahmen an, dass es nicht mehr schlimmer werden kann...
Aber ab dem 07. Dezember 2021 stellten wir fest, dass wir uns in dieser Hinsicht geirrt hatten.
Bereits wenige Wochen nach der Machtübernahme durch die Ampel-Regierung registrierten wir,
dass es offensichtlich Bestrebungen gab, elementare Grundrechte auszuhebeln.
In der gesamten Zeit, in der die Ampel-Regierung ungebremst agitieren konnte,
registrierten wir politische Entwicklungen, die nicht mehr im Einklang mit dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zur FDGO aus dem Jahr 1952 standen: Zitat:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
© Hans-Günter Brasche - 2012 -2025 - Executive Manager Netzwerk Rechtsstaat -
Die Justitia
In der römischen Mythologie war sie das Symbol für die "ausgleichende Gerechtigkeit".
Wir haben das Foto der Justitia bereits vor langer Zeit bewusst verkleinert,
denn die plakative Wirkung, die ihr als Symbol mal zugeschrieben wurde,
ist inzwischen völlig verblasst...
Viele Menschen glauben, dass in den Gebäuden, die sich mit dem Symbol der Justitia schmücken,
die reinsten Quellen der Weisheit und Gerechtigkeit entspringen.
So können nur Menschen denken, die noch keine eigenen Erfahrungen
im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren gesammelt haben.
Lesen Sie doch mal dieses Buch:
"Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat"
von Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Rüthers,
erschienen bei Mohr Siebeck, 2. Auflage 2015,
Dann wissen Sie definitiv warum wir die Justitia verkleinert haben.
Seine Ausführungen decken sich mit unseren Erkenntnissen...
Wir wollen natürlich keinesfalls den Eindruck erwecken, die überwiegende Zahl der Richter würde zielgerichtet Unrechtsurteile produzieren. Aber die Zahl derer, die grob fahrlässig oder vorsätzlich Urteile fällen, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar sind, nimmt weiter zu.
Das sind keinesfalls Mutmassungen, diese Aussage basiert insbesondere darauf,
dass uns viele Richter seit Bestehen des Netzwerks dahingehend informierten.
Aber die wesentliche Gefahr für unsere Rechtsordnung rührt daher,
dass es völlig verpeilten Staats-, Volks- und Menschenfeinden inn den letzten Jahren
gelungen ist, Deutschland zu destabilisieren. Diese Entwicklung begann schon vor mehreren Jahrzehnten vor den Augen der gesamten Öffentlichkeit..., in den Parlamenten.
Diese Entwicklung war kein Selbstläufer.
Die Destabilierung unseres gesamten Staats- und Gesellschaftssystems
begann bereits in den 1960er Jahren und wurde seitdem zielgerichtet fortgesetzt.
Der Marsch durch die Institutionen ist immer noch nicht beendet...
Introduction – Einführung
Wenn man über das Recht im Staat spricht, dann muss man über alles reden. Denn in einem demokratischen Rechtsstaat regelt das Recht alles, zumindest alle elementar wichtigen Fragen. Diese wichtigen Fragen werden hier untersucht. Siehe Menue am linken Rand. Die dort genannten Themen sind mit allen Rechtsfragen, die sich aus der Wechselbeziehung zwischen den Staatsbürgern untereinander und den Bürgern und dem Staat ergeben, untrennbar eng verschmolzen.
Die Themenfelder, ZT 01 bis ZT 23, sind zunächst nur als grobe Hinweise auf die Zusammenhänge und Verstrickungen zu verstehen, durch die das Thema "Recht im Staat" extrem brisant geworden ist. Die Abschnitte von ZT 01 bis ZT 23 sind der Spiegel der wichtigsten Grundsatzfragen der Gegenwart und unserer Zukunft. Es ist vorgesehen, diese Themen noch viel strukturierter und detaillierter darzustellen und zu untersuchen, denn alle sind unmittelbar und vielfältig mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit verknüpft.
Wir stufen die Behauptung, "Rechtsstaat zu sein", schon seit längerer Zeit als sehr gewagt ein. Wir fanden inzwischen immer seltener Tatsachen, die diesen Anspruch bestätigen. Der Verdacht, dass diese Aussage schon weitgehend substanzlos ist, erhält hingegen weitere Nahrung. Die zentrale Frage ist: "Wie gross ist der Abstand zwischen dem "Verfassungs-Anspruch" und der "Verfassungs-Wirklichkeit?".
Das ist der sogenannte "judikative Rechtsschutz", der im Art. 19 Abs. 4 GG verankert ist. Die darin enthaltene "Rechtsweg-Garantie" soll den Zugang zu den Gerichten garantieren. Was ist dieses Garantieversprechen in der Praxis wert?
Aber dafür übersteigern die Landesregierungen und die Bundesregierung die Gefahrenabwehr auf anderen Gebieten mit völlig untauglichen und sogar extrem kontraproduktiven Massnahmen. Beispiel Waffenrecht: Im Jahr 2017 gab es laut Statistik des BKA 32 Morde mit Schusswaffen und 29 entsprechende Versuche, also 61 Taten, die den Tatbestand des § 211 StGB – Mord – erfüllten. Ausserdem 14 Fälle des vollendeten Totschlags mit einer Schusswaffe und 40 entsprechende Versuche gem. § 212 StGB – Totschlag.
Das sind 46 Tote durch Schusswaffen. Dazu kommen rund 900 Verletzte, wobei es sich vielfach um sehr geringfügige Verletzungen handelte. Ich will das nicht verniedlichen, muss aber erwähnen, dass diverse Opfer selbst Kriminelle waren.
Fällt Ihnen etwas auf? Im gleichen Jahr hatten wir 3177 Verkehrstote und 300.00 Verletzte durch Verkehrsunfälle. Mit einfachen Mitteln, wie der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h auf Autobahnen und drastischer Ahndung bei den Delikten, die zu den 7 Todsünden im Strassenverkehr gehören, könnte man die vielen schwerwiegenden Folgen wirksam eindämmen. Da will keiner aber keiner was machen.
Stattdessen wird beim Waffenrecht Augenwischerei betrieben, z. B. damit, dass die Klingen mitgeführter Messer nicht länger als 4 Zentimeter sein dürfen. Sowohl die fehlenden Massnahmen beim Verkehrsrecht als auch die übersteigerten beim Waffenrecht muss man in die Kategorie "gezielte Volksverblödung" einstufen. Aber da gibt es noch viel mehr. Sie werden staunen, wenn ich die wahren Hintergründe für die einzelnen Eiertänze präsentiere.
Nur eins ist sicher: Schönreden hilft nicht. Deshalb werden auf dieser Website viele verborgene und verknüpfte Themen transparent dargestellt, damit die sachgerechte Beurteilung der Lage jedem Staatsbürger ermöglicht wird.
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Seitenversion: 001 – 014
September 2012, > 31.01.2017> 19.04.2018> 22.04.2018> 01.12.2018 – Neu 08.11.2019 >05.05.2021> 08.05.2021> 23.03.2023 >03.02.2024 >06.02.2024 >19.06.2024 >16.08.2024>15.05.2025
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