Die Justitia
In der römischen Mythologie war sie das
Symbol
für die
"ausgleichende Gerechtigkeit".
Introduction – Einführung
Wenn man über das Recht im Staat spricht, dann
muss man über alles reden. Denn in einem demokratischen Rechtsstaat regelt das Recht alles, zumindest alle elementar wichtigen Fragen. Diese wichtigen Fragen werden hier untersucht. Siehe Menue am linken Rand. Die dort genannten Themen sind mit allen Rechtsfragen, die sich aus der Wechselbeziehung zwischen den Staatsbürgern untereinander und den Bürgern und dem
Staat ergeben, untrennbar eng verschmolzen.
Die Themenfelder, ZT 01 bis ZT 23, sind zunächst nur als grobe Hinweise auf die Zusammenhänge und Verstrickungen zu verstehen, durch die
das Thema "Recht im Staat" extrem brisant geworden ist. Die Abschnitte von ZT 01 bis ZT 23 sind der Spiegel der wichtigsten Grundsatzfragen der Gegenwart und unserer Zukunft. Es ist vorgesehen,
diese Themen noch viel strukturierter und detaillierter darzustellen und zu untersuchen, denn alle sind unmittelbar und vielfältig mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit verknüpft.
- Deutschland behauptet ein Rechtsstaat zu sein. Deutsche Politiker schwärmen in die ganze Welt aus und tragen diese Behauptung schon seit
Jahren wie eine Monstranz vor sich her. Am 20.09.2019 startete das BMJV, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sogar eine Kampagne mit grossen Plakaten und weiteren
werbetechnischen Aktionen: "Wir sind Rechtsstaat". Inzwischen ist die Website abgeschaltet und die riesengrossen Plakate sind im Reisswolf gelandet. Gekostet hat das rund 3,3 Millionen Euro. Und,
wurden dadurch die Mängel beseitigt, die dem Anspruch "Rechtsstaat zu sein" deutlich widersprechen? Nein, es ging seitdem weiter beragab mit dem was einen wirklichen Rechtsstaat
auszeichnet.
- Ersetzt hat das BMJV die Kampagne inzwischen durch "Unser Rechtsstaat". Und, gab es seitdem positive Entwicklungen?
Wir stufen die
Behauptung, "Rechtsstaat zu sein", schon seit längerer Zeit als sehr gewagt ein. Wir fanden inzwischen immer seltener Tatsachen, die diesen Anspruch bestätigen. Der Verdacht, dass diese Aussage schon
weitgehend substanzlos ist, erhält hingegen weitere Nahrung. Die zentrale Frage ist: "Wie gross ist der Abstand zwischen dem "Verfassungs-Anspruch" und der "Verfassungs-Wirklichkeit?".
- Aus der Antwort auf diese Frage lässt sich ableiten welche Sorgfalt der Staat aufwendet, um die Grundwerte zu schützen. Die sind in den
Art. 1 bis 20 GG als verbindliche Schutzrechte garantiert, sind aber gleichzeitig und untrennbar mit der Verpflichtung verbunden, dass jeder einzelne Mensch im Geltungsbereich sie beachten muss. Das
gilt natürlich auch - und insbesondere - für die Mandatsträger bzw. Amtswalter, die in den Bereichen Legislative, Exekutive und Judikative tätig sind. Sie sollten besonders sorgfältig darauf achten,
dass diese Schutzrechte nicht verletzt werden.
- "Wie sehr achtet der Staat darauf, dass die "Justizgrundrechte" objektiv durchsetzbar sind?". Die sollen im Krisenfall, wenn staatliche
Organe die Rechte von Bürgern verletzen, die "subjektive Rechtsposition" der Betroffenen in Gerichtsverfahren sichern.
Das ist der sogenannte
"judikative Rechtsschutz", der im Art. 19 Abs. 4 GG verankert ist. Die darin enthaltene "Rechtsweg-Garantie" soll den Zugang zu den Gerichten garantieren. Was ist dieses Garantieversprechen in der
Praxis wert?
- Daneben ist auch von Bedeutung, wie der Staat mit dem sogenannten "allgemeinen Justizgewährungsanspruch" umgeht. Der ist von Bedeutung,
wenn es um Rechtsverletzungen durch Private geht. Hierbei ist die Basis der Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtstaatsprinzip. Funktioniert das so wie gedacht?
- Weiterhin geht es dabei auch um die Art. Art. 93, 101, 103, 104 GG. Wie bei allen Grundrechten binden auch die Justizgrundrechte alle
Staatsgewalten, das steht in Art. 1 Abs. 3 GG. Da geht es dann u.a. um den gesetzlichen Richter und die Verfassungsbeschwerde. Seit Jahren ein sehr heikles Thema, das kann man schon vorab
anmerken.
- Konkret werden auch alle wichtigen Rechtsgebiete daraufhin untersucht, wie sehr sich der Staat darum bemüht seine Pflichten so zu
erfüllen, dass er ein Höchstmass an "Gerechtigkeit" garantieren kann. Unter anderem geht es um das Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilrecht, insbesondere auch um das Familienrecht. Ganz besonders
intensiv wird auch das Strafrecht untersucht. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
- Einem Rechtsgebiet muss aber noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, dem "Gefahrenabwehrrecht". Es gibt unzählige Gesetze, durch die
alle möglichen Organe des Staates ermächtigt und verpflichtet werden die Gefahren abzuwehren, durch die es zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und der Ordnung kommen könnte. Das
bedeutet, diese Staatsorgane müssen dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Störungen kommt und vor allem müssen alle Ereignisse abgewendet werden, die absehbar mit einem drohenden Schadenspotential
einhergehen.
- Die verfassungsmässig begründete Fürsorgepflicht jedes demokratischen und sozialen Rechtsstaates gebietet es zu verhindern, dass weder
die Menschen im Staat geschädigt werden noch der Staat als Institution. Das kann aber nur funktionieren, wenn die ermächtigten und verpflichteten Staatsorgane ständig alles tun, um die
"Gefahrenermittlung" zu gewährleisten. Das heisst zweifelsfrei, sie müssen im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit prüfen, ob irgendwo Entwicklungen stattfinden, durch die der Staat
und die darin lebenden Menschen geschädigt werden könnten. Die entsprechenden Gesetze sollen u.a. auch verhindern, dass der Rechtsfrieden bzw. der soziale Frieden gestört wird.
- Kernziele: Schutz der Grundwerte (Leben, Gesundheit, Freiheit usw.) und der Lebensqualität der Staatsbürger. Das ist das Thema, das mit
dem Begriff Staatsversagen so eng verbunden ist wie der Kopf mit dem Hals. Die Fehler, die sehr häufig durch das kollektive Versagen mehrerer staatlicher Organe produziert werden, erzeugen immer
öfter tief- und weitreichende Schäden. Regelmässig entwickeln sich dadurch sehr viele Begleit- und Folgeschäden, die oft noch schlimmere Auswirkungen haben als das ursprüngliche Problem.
- Ein wesentlicher Teil der Gefahrenabwehr dreht sich um die innere und die äussere Sicherheit. Diese beiden grossen Gefahrenbereiche sind
ständige Hotspots. Alleine daraus ergeben sich inzwischen permanent Gefahren, die den Bestand des Staates und das Wohlergehen der darin lebenden Menschen erheblich gefährden. Aber nicht nur das ist
von Bedeutung. Daneben sind Gefahren, die z. B. die Bereiche Gesundheits-, Umwelt-, Klima- und Katastrophenschutz betreffen, auch gleichrangig als Hotspots einzustufen. Einen explizit betonten
Schwerpunkt wird das Thema Kinder- und Jugendschutz einnehmen. Das ist seit Jahrzehnten eine immer grösser werdende Dauerbaustelle.
- Die Bundesregierung, die Landesregierungen und auch die Kommunalparlamente machen besonders beim Thema Gefahrenabwehr schon seit vielen
Jahren die Augen zu, handeln völlig verantwortungslos. Die schwerwiegenden Folgen: Alle Sicherheitsbehörden, die Feuerwehr- und Rettungsdienste sind inzwischen genauso überlastet wie die Notärzte und
die Notaufnahmen der Krankenhäuser.
- Nur mit sehr viel Glück ist Deutschland in den letzten 10 – 15 Jahren immer wieder sehr dicht an Katastrophenlagen mit extremen Folgen
"vorbeigeschrammt". Bisher hatten wir nur Glück, dass sich die Auswirkungen von grösseren Schadenslagen in begrenzten Bereichen abspielten. Die Verantwortlichen begreifen meistens nicht, dass jede
grosse Schadenslage eine Kette volkswirtschaftlicher Schäden nach sich zieht.
- Ein sehr gutes Beispiel für konkretes schweres Staatsversagen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr ist das Thema Verkehr. Auf unseren
Strassen herrschen bereits anarchistische Zustände. Das führte z. B. 2017 dazu, dass es rund 2,6 Millionen Unfälle gab, mit 3177 Toten, 300.000 Verletzten und Sachschäden in Höhe von gut 21
Milliarden Euro. 61 Milliarden Euro (61.000.000.000) der "Folge-Kosten" wurden nicht von denen bezahlt, die für die Unfälle verantwortlich waren. Abhilfe wäre so einfach, aber an diesem speziellen
Thema der Gefahrenabwehr mogeln sich die Bundesregierung und die Landesregierungen immer wieder vorbei. Das dumme Staatsvolk nimmt das einfach so hin…
Aber dafür übersteigern die Landesregierungen und die Bundesregierung die
Gefahrenabwehr auf anderen Gebieten mit völlig untauglichen und sogar extrem kontraproduktiven Massnahmen. Beispiel Waffenrecht: Im Jahr 2017 gab es laut Statistik des BKA 32 Morde mit
Schusswaffen und 29 entsprechende Versuche, also 61 Taten, die den Tatbestand des § 211 StGB – Mord – erfüllten. Ausserdem 14 Fälle des vollendeten Totschlags mit einer Schusswaffe und 40
entsprechende Versuche gem. § 212 StGB – Totschlag.
Das sind 46 Tote durch Schusswaffen. Dazu kommen rund 900 Verletzte, wobei
es sich vielfach um sehr geringfügige Verletzungen handelte. Ich will das nicht verniedlichen, muss aber erwähnen, dass diverse Opfer selbst Kriminelle waren.
Fällt Ihnen etwas auf? Im gleichen Jahr hatten wir 3177 Verkehrstote und
300.00 Verletzte durch Verkehrsunfälle. Mit einfachen Mitteln, wie der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h auf Autobahnen und drastischer Ahndung bei den Delikten, die zu den 7 Todsünden im
Strassenverkehr gehören, könnte man die vielen schwerwiegenden Folgen wirksam eindämmen. Da will keiner aber keiner was machen.
Stattdessen wird beim Waffenrecht Augenwischerei betrieben, z. B. damit,
dass die Klingen mitgeführter Messer nicht länger als 4 Zentimeter sein dürfen. Sowohl die fehlenden Massnahmen beim Verkehrsrecht als auch die übersteigerten beim Waffenrecht muss man in die
Kategorie "gezielte Volksverblödung" einstufen. Aber da gibt es noch viel mehr. Sie werden staunen, wenn ich die wahren Hintergründe für die einzelnen Eiertänze präsentiere.
- Aber noch brisanter ist die Frage der inneren und der äusseren Sicherheit. Durch die vielen politischen Fehler, die in diesem
Zusammenhang gemacht wurden, insbesondere seit 1990, kann sowohl die äussere als auch die innere Sicherheit kaum noch ausreichend garantiert werden. Die meisten Bürger ahnen gar nicht, wie aufwendig
die Lageberichte so frisiert werden, dass alles schön aussieht. Diese ganzen Probleme sind zweifelsfrei Folgen politischer Fehlentscheidungen, sie werden aber immer wieder den Behörden
angelastet.
- Der Kreislauf, der dadurch ausgelöst wurde, hat schwerwiegenden Folgen. Immer mehr Mitarbeiter in den Behörden fühlen sich düpiert und
reagieren schwer frustriert. Die "innere Kündigung" einer zunehmenden Zahl von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ist noch das geringste Problem. Immer öfter lassen Beamte und Angestellte im
öffentlichen Dienst ihren Gefühlen freien Lauf und bewegen sich tendenziell auf radikale oder sogar extremistische Positionen zu.
- Dafür tragen Politiker die Verantwortung, die sich von einer Verkäuferin an der Käsetheke dadurch unterscheiden, dass die zumindest
hinreichendes Wissen über die Produkte hat, die sie verkauft.
- Alleine durch die schweren strategischen Fehler, die insbesondere bei der Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus, der
Organisierten Kriminalität und der Clankriminalität sowie der unspezifischen Gewaltkriminalität gemacht wurden, haben inzwischen dazu geführt, dass die Sicherheitsbehörden die Vorfälle nur noch
registrieren können, statt ihrer wichtigsten Aufgabe nachzugehen: Im Rahmen der Gefahrenabwehr dafür sorgen, dass die Kriminalität schon im Vorfeld ausgebremst wird. Aber wie soll das funktionieren?
Es gibt Landstriche in Deutschland, da muss der Bürger damit rechnen, dass es gut 1 Stunde dauert, bis die Polizei kommt…
- Aber das ist nur die Vorschau auf die vielen anderen Problemfelder, die man bei einer verantwortungsvollen und sachgerechten
Lagebeurteilung auf jeden Fall mit einbeziehen muss.
- Schon seit 1980 ist festzustellen, dass immer mehr Funktionsträger, die in der Exekutive und der Judikative tätig sind, völlig
resignieren. Der Grund: Die politischen Fehlentscheidungen der Legislative in Serie, die stellen die Behörden und Gerichte vor unlösbare Aufgaben. Korruption durch Frustration ist eine der Folgen.
Immer mehr Funktionsträger handeln nachlässig, pflichtvergessen und gesetzwidrig. Gleiches gilt allerdings auch für Personen, die im Auftrag des Staates tätig werden oder unter dem verbreiteten
Siegel der Gemeinnützigkeit.
- Medien und alle möglichen Dummschwätzer tragen zudem dazu bei, dass es immer leichter wird, dass die ideologische Unterwanderung unseres
Staates ein Kinderspiel werden könnte. Es ist bloss noch nicht ganz sicher, wer dabei das Rennen gewinnt.
Nur eins ist sicher: Schönreden hilft nicht.
Deshalb werden auf dieser Website viele verborgene und verknüpfte Themen transparent dargestellt, damit die sachgerechte Beurteilung der Lage jedem Staatsbürger ermöglicht wird.
Damit keine Missverständnisse entstehen
- Alle Ausführungen sind stets an der Verfassung und den Gesetzen ausgerichtet und folgen einwandfreien philosophischen Zielen. Hier erfolgen keine Aufrufe gegen den
Staat oder seine Organe. Im Gegenteil, diese Informationen sollen verhindern, dass der Staat weiter zerfällt.
- Erwarten Sie bitte nicht, dass Ihnen Patentrezepte präsentiert werden mittels derer universelle Lösungen zur Beseitigung aller Probleme möglich sind. Solche Rezepte
gibt es ohnehin nicht. Jeder Bürger ist aufgerufen, selbst etwas Sinnvolles zu tun.
- Hinweis: Jeder
Abschnitt des Menüs, hinter denen sich +Zeichen befindet, hat einen oder mehrere Unterabschnitte.
Folgen Sie den internen Links oder suchen Sie sich im Menü die Themen aus, die besonders wichtig erscheinen.
Seitenversion: 001 – 013
September 2012, > 31.01.2017> 19.04.2018> 22.04.2018> 01.12.2018 – Neu 08.11.2019 >05.05.2021> 08.05.2021> 23.03.2023 >03.02.2024
>06.02.2024 >19.06.2024 >16.08.2024
Weiter mit : 01 - EINFÜHRUNG STAAT UND RECHT
© NETZWERKRECHTSSTAAT.DE
c/o Hans-Guenter Brasche, 2012 - 2024
Hinweis: Es darf alles kopiert und weitergegeben werden. Die Voraussetzung ist: Die Publikation der einzelnen Abschnitte, Texte oder Dossiers erfolgt ungekürzt, unverfälscht
und unter deutlichem Hinweis auf mein Copyright.
Kommerzielle Nutzung bedarf meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.