ZT 05.2 - Willkür

 

 

Was ist Willkür?

 

Der Begriff Willkür wird schon seit vielen Jahren noch häufiger im Alltag benutzt als Machtmissbrauch. Auch dieses Wort wird zutreffend oder unzutreffend, berechtigt oder unberechtigt verwendet.

 

Auch bezüglich dieses Wortes habe ich in sprachlichen Anwendungsfällen die jeweilige Person darum gebeten mir zu erklären, weshalb sie den vorgetragenen Sachverhalt als Willkür einstufte. Statistisch konnte ich inzwischen erkennen, dass auch dieser Begriff tendenziell oft nur als eine leichtgängige Floskel eingesetzt wird. Vielfach können die Personen, die gerne mit diesem Begriff hantieren, ihre Behauptung gar nicht begründen.

 

Deshalb stelle ich auch hier zunächst eine kurze Erläuterung des Begriffs voran. Zu erwähnen ist, dass der Begriff in den jeweiligen Anwendungsbereichen nicht immer die gleiche Aussagewirkung behält.

 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Willkürakte, deren Auswirkungen auf das Handeln staatlicher Organe bzw. deren Duldung oder Unterlassung zurückzuführen sind.

 

 

Willkür liegt regelmässig vor,

wenn folgende Elemente erkennbar sind:

 

  • Kern der Willkür: Regel- und gesetzwidriges Handeln / bzw. Unterlassen staatlicher Organe.
  • Egal, ob das vorsätzlich, fahrlässig oder ermessensfehlerhaft geschieht.
  • Eindeutige Missachtung von Verfassungsgrundsätzen oder Gesetzen.
  • Allgemein geltende Mass-Stäbe oder Regeln werden missachtet.
  • Missachtung anderweitig verbriefter Rechte.
  • Missachtung der Interessen anderer.
  • Missachtung allgemeiner Interessen.

 

Weitere Elemente von Willkürakten:

 

Bedenkenlosigkeit, Eigenmächtigkeit, Eigenwilligkeit, fehlende oder sachwidrige Ermessensbetätigung, Handeln nach Lust und Laune, Brutalität, Herrschsucht, Rücksichtslosigkeit, Schonungslosigkeit, Selbstherrlichkeit, Selbstsucht, Unbarmherzigkeit, Elemente diktatorischen Handelns, Unbefugtheit usw.

 

 

Willkür ist mit Machtmissbrauch eng verwurzelt, zweifellos. Allerdings muss man sich bei Themen mit vorwiegend rechtlichem Hintergrund davor hüten, alles in einem Satz erklären zu wollen. Am Ende kommt man in Schwierigkeiten, weil wesentliche Fragen eben nicht mit einem Begriff abgehandelt und erklärt werden können.

 

 

Auf dem Weg vom Machtmissbrauch bis zum Unrecht

ist die Willkür die Brücke

zwischen Ursache und Auswirkung.

 

© by Hans-Günter Brasche 2015

 

 

Bevor man überprüfen kann, ob das Handeln oder Unterlassen staatlicher Organe ganz oder teilweise als Willkür-Akt einzustufen ist, muss man in jedem Verdachtsfall vorher viele Stationen und Elemente überprüfen. Insbesondere ist zu prüfen, ob überhaupt formelles oder materielles Recht verletzt wurde.

 

Diese Rechtsverletzungen kommen ausnahmslos durch menschliches Handeln oder Nichthandeln (auch das ist möglich) zustande.


Unter Umständen muss man sogar zunächst auch noch überprüfen, ob die angewendeten Gesetze den Regeln eines einwandfreien Gesetzgebungs-Verfahrens entsprechen.

 

Die Klärung rechtlicher Fragen ist oft sehr viel schwieriger als Laien sich das vorstellen. Siehe auch Stichworte unter C: Auslegung, Analogie. Deshalb ein sehr wohlmeinender Rat: Gehen Sie sehr vorsichtig mit Begriffen wie Willkür, Staatsterror oder Machtmissbrauch um. Vielfach führen nur mangelnde juristische Kenntnisse oder eine fehlerhafte Analyse des Sachverhalts und der Details zu einer falschen Einschätzung.

 

Der ständige Gebrauch derartiger Begriffe führt ausserdem zum Verschleiss der Wirkung. 

 

Es gibt zweifellos Willkür und die Zahl der kritischen Fälle nimmt rapide zu. Nur in Extremfällen handelt es sich dabei aber um zentral gelenkte Aktionen mit einem unüberschaubaren Geflecht verschiedener Beteiligter.

 

Im Regelfall ist der involvierte Personenkreis in den einzelnen Fällen sehr gut überschaubar.

 

Besonders kritische Folgen entwickeln Willkürakte im Rahmen hoheitlicher Massnahmen der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts. 

 

Leider hapert es mit dem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz gerade in diesem Zusammenhang.


Es mangelt zwar nicht an entsprechenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutzbestimmungen, das Problem ist "die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben".
Es fehlen einfach neutrale Kontrollinstanzen.


Dadurch können korrupte Beamte und Richter die objektive Schutzwirkung im Zweifelsfall immer wieder aushebeln.

 

Lesen Sie bitte den folgenden Beschluss des Bundverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009:

 

 

BVerfG Beschl. vom 17. 11. 2009 Az. 1 BvR 1964/09:

 

"Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Die fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung allerdings nicht willkürlich. Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird. Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen. Eine Maßnahme ist willkürlich, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 83, 82 [84]; - 86, 59 [62 f.]; - 89, 1 [13])."

 

 

Sie werden ganz sicher bemerkt haben, wie sehr sich dieser Text windet und im Grunde schon im ersten Satz jeglicher Willkür sogar noch alle Tore öffnet: "… unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist...".

 

Ich werfe den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht vor, dass dieser Beschluss auf gezielter "Doppelzüngigkeit" basiert. Ihnen war aber zumindest nicht bewusst, wie dieser Satz in der Praxis von gewissenlosen Beamten und Richtern in der Praxis ausgelegt und genutzt werden könnte. Was da alles für denkbar und rechtlich vertretbar angesehen wird, das ist teilweise schon mittelalterlich grausam.

 

 

Was Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter in der Praxis unter Umständen für denkbar und rechtlich vertretbar halten, das weiss ich nicht nur durch meine dienstliche Praxis und auf Grund meiner eigenen Forschungen, das habe ich sogar auch schon selbst erlebt.

 

Wenn ein abgrenzbarer Personenkreis mit hoheitlichen Befugnissen u.a. annimmt, dass ein Mensch sich gleichzeitig an mehreren Orten aufhalten kann, dann ist das schon abenteuerlich.

 

Wenn diese Beamten und Richter dann auch noch die Gesetze der Logik auf den Kopf stellen und physikalische Grundtatsachen ausser Kraft setzen, dann wird es schon kriminell.

 

Wenn dann übersehen wird, dass es gar keine belastenden Spuren oder Hinweise gibt und auch kein Motiv, dass Zeit und Gelegenheit für die vorgeworfenen Tat nicht ansatzweise gegeben waren, dann kann man ohne jegliche Bedenken von Machtmissbrauch und Willkür sprechen.

 

Die Garnierung der fortgesetzten Rechtsbeugung (u.a.) erfolgte ausserdem durch die Tatsache, dass zusätzlich alle entlastenden Beweise einfach unterschlagen wurden.

 

Dazu kamen vorsätzliche und zielgerichtete Täuschungsaktionen. Zur Verdeckung dieser kriminellen Aktionen verschwanden Beweismittel, Beweismittel wurden ge- oder verfälscht, belastende Scheinbeweise wurden von Behördenmitarbeitern erstellt bzw. in deren Auftrag. Die Krönung war, dass ausserdem klare gesetzliche Vorschriften ignoriert wurden.

 

Wenn man diese Details kennt, dann weiss man, was von diesem Beschluss in der Praxis zu halten ist.

 

Unter IES können Sie das nachlesen.

 

 

Meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema "Willkür" haben mich keinesfalls dazu bewogen deshalb in "Schwarzmalerei" zu verfallen. Meine Erfahrungen bilden nur den äussersten Rahmen für dieses Thema. Ich weiss inzwischen, dass in diesem angeblich so perfekten Rechtsstaat im Zweifelsfall mehr möglich ist, als allgemein bekannt ist.

 

Zu 99,999 % basieren alle meine Erkenntnisse auf den Ergebnissen meiner Forschungen, die ich seit 1980 lückenlos durchführe. Die Analyse hunderter Verfahren in verschiedenen Rechtsgebieten hat mir bewiesen, dass Willkür ein Thema mit stark zunehmender Brisanz ist.

 

Die Zahl der Einzelfälle nimmt zu. Leider sind die meisten Geschädigten nicht bereit, ihren Fall zur Veröffentlichung freizugeben.

 

Zweifellos sind es keinesfalls alles Fälle in denen Vorsatz oder bedingter Vorsatz (und auch Machtmissbrauch) plakativ im Vordergrund erkennbar waren. Für die Opfer ist das aber egal gewesen, den Schaden hatten sie und er ist vielfach auch nie wirklich repariert und ausgeglichen worden.

 

Viele Folgen von Willkürakten kann man auch gar nicht reparieren,

nicht mit Geld und nicht mit guten Worten.

 

Deshalb führe ich den Kampf gegen Willkür schon seit 1980 ganz konkret.

 

Ich hatte mich schon 13 Jahre lang engagiert bevor ich selbst Opfer einer langen und dicht gewebten Kette "extremer Willkürakte wurde". Inzwischen kristallisiert sich allerdings immer mehr heraus, dass diese Kampagne gerade wegen meines Engagements gegen Machtmissbrauch- Willkür-Unrecht (usw.)  gestartet wurde, geplant und gezielt…

 

Trotzdem will ich abschliessend ganz klar sagen:

Die undifferenzierte Verwendung des Begriffs "Unrechtsstaat"

ist bislang eine nicht annähernd zutreffende Bezeichnung.

 

Noch sind die Fälle willkürlicher Rechtsanwendung vorwiegend Einzelfälle. Im Hintergrund stehen meistens einzelne Personen oder kleine überschaubare Gruppen. Auf Grund meiner Forschungen konnte ich allerdings auch erkennen, dass formelle und informelle Netzwerke in diesem Zusammenhang immer häufiger Einfluss nehmen, wie z. B. im "Fall Edathy". Da haben u.a. Mitglieder oder Sympathisanten vom "Bundesverband schwuler Führungskräfte (VK) - Völklinger Kreis e. V." ganze Arbeit geleistet. Es ist gleichzeitig ein Beispiel dafür, dass der "Fluss der Willkür oftmals erst weit entfernt von der Quelle ans Tageslicht kommt".

 

Aber das ist nur ein Beispiel, ich werde unter ZT 06 - Korruption noch näher auf die Vielzahl derartiger Netzwerke und ihre zerstörerische Wirkung eingehen.

 

Auf der politischen Ebene spielt Willkür schon lange eine sehr gewichtige Rolle, alleine durch die bekannten Lobbyisten. Da wirken aber zweifellos auch grössere kriminelle Netzwerke mit und schaden der Allgemeinheit nachhaltig. Durch diese Netzwerke können Interessen durchgesetzt werden, die nur einem sehr eng begrenzten Personenkreis Vorteile bringen oder für diesen die Entstehung von Nachteilen abwehren.

 

Anders könnte man sich z. B. auch gar nicht erklären, woher die riesigen "Schwarz-Geld-Bestände" kommen und weshalb grosse Unternehmen regelmässig immer noch mit ihren betrügerischen Steuer-Vermeidungs-Aktionen durchkommen. Aber das ist ein Thema, das an anderer Stelle besser platziert werden kann.

 

Willkür hat so viele allgemeinschädliche Erscheinungsformen, dass man mit dem Aufzählen nie fertig wird, denn es gibt immer wieder neue Bruchstellen. Jeder Bürger wird rund um die Uhr geschädigt, direkt und indirekt. Doch die meisten Bürger streiten sich lieber mit einer Politesse um 5 Euro als dagegen mit demokratischen Mitteln aktiv und organisiert anzugehen.

 

03.10.2012 aktualisiert: 16.03.2015 >28.04.2015>23.01.2020

 

Version: 005

 

Wichtige Schnittstellen:

ZT 06-Korruption und Lobbyismus: ZT 06-KORRUPTION-LOBBYISMUS+

ZT 02-Staatsversagen: ZT 02-STAATSVERSAGEN+

 

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