ZT 02.1 – STAATSVERSAGEN

 

  

Überarbeitet von Hans-Günter Brasche - Executiv Manager - Netzwerk Rechtsstaat -

Ich weise schon vorab auf den neuen U-Abschnitt 04. hin:

 - Staatsversagen - Die eigentliche Schande -

 

 

01. Begriff und Abgrenzung

 

Diesem Begriff ist keine allgemein gültige normierte Bedeutung zugeordnet. Deshalb ist es auch kompletter Blödsinn, wenn man ohne nähere Begründung mit diesem Wort herumludert.

 

Die beiden folgenden Erläuterungen unterstreichen den vorhergehenden Satz:

 

1. Tatsache ist, dass "der Staat als solcher" nicht versagen kann, weil er als Gebietskörperschaft nicht handlungsfähig ist. Er ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und die ist in diesem Sinne gar nicht handlungsfähig. Siehe ZT 01

 

2. Vorsätzliche rechtswidrige und/oder strafrechtlich relevante Handlungen einzelner Organwalter oder Mandatsträger des Staates dürfen auf gar keinen Fall als Staatsversagen eingestuft werden. Das sind höchst kriminelle Handlungen, schwere Straftaten.

 

3. Erst dann, wenn die rechtswidrigen Folgen dieser Handlungen nicht durch höhere Instanzen innerhalb einer Behörde, eines Gerichts oder im System der parlamentarischen/politischen Institutionen beseitigt werden, ist die Stufe zum Staatsversagen überschritten.

 

4. Allerdings ändert sich dadurch nichts am Kern des verwerflichen Handelns: Es geht weiterhin um Straftaten, nur der Kreis der Mittäter wird grösser. In den folgenden Abschnitten wird das noch verdeutlicht.

 

 

6. Schlussendlich ist also festzustellen, dass Staatsversagen ausnahmslos nur dadurch entsteht, dass natürliche Personen, Amtswalter oder Mandatsträger, sach- oder / und rechtswidrig handeln. Dabei ist es egal, ob es um pflichtwidrige Handlungen oder Unterlassungen geht.

 

Es gibt daneben ein besonderes Problem, denn der Begriff wurde bis vor einigen Jahren nur in einem ganz anderen Zusammenhang gebraucht.

  

Ich kannte den Begriff Staatsversagen bis November 2011 nur aus Vorlesungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften.

 

Mit den Begriffen "Marktversagen und Staatsversagen" werden die beiden möglichen Grundursachen bezeichnet, durch die es zu Störungen in den wirtschaftlichen Abläufen eines Staates kommt.

 

 

02. Erweiterte Anwendung seit November 2011

 

Erst mit der Aufdeckung der NSU-Mordserie am 04.11.2011 wurde dieser Begriff in den allgemeinen Sprachgebrauch aufgenommen und wird nunmehr immer öfter zur Beschreibung desaströser Vorgänge im Staat genutzt.

 

Dagegen ist grundsätzlich auch gar nichts einzuwenden, denn wenn man einen Fall beschreiben will, in dem es um das schwerwiegende systematische Versagen staatlicher Organe geht, dann kann man mit diesem Begriff ohne grossen Aufwand eine weitreichende und nachhaltig wirkende Signalwirkung erzeugen. Das gilt sowohl für staatsrechtliche als auch für politikwissenschaftliche Bewertungen.

 

Die Aufdeckung des NSU hatte zweifellos Signalwirkung, denn einer grösseren Zahl von Menschen in Deutschland fiel auf, dass dieser Fall ganz sicher nicht deswegen so ausufern konnte, weil "nur ein paar Beamte" in den Sicherheitsbehörden versagt haben. 

 

Anmerkung: Das war auch keinesfalls so, die Hintergründe kenne ich mit Sicherheit besser als die vielen "scheinbaren Experten", die statt etwas für die Aufklärung zu tun, noch zusätzliche Verwirrung stiften. Der "Fall NSU" wurde in erster Linie durch Politik- und Politikerversagen ausgelöst. Hierfür ist das Wort Skandal nicht ausreichend.  - Siehe ZT 14 und IES 01 -

 

Die Übernahme des Begriffs Staatsversagen in den allgemeinen Sprachgebrauch hat allerdings auch dazu geführt, dass er sehr oft völlig sinnfrei benutzt wird.

 

Selbst kleinste Fehler von einzelnen Vertretern staatlicher Organe werden immer öfter und sofort als Staatsversagen eingestuft. Da muss man ganz entschieden gegensteuern, damit Querulanten und Personen, die den Staat auf Grund "einer ideologischen Hirnlähmung" zerstören wollen, frühzeitig ausgebremst werden können. 

 

Der sprachliche Verschleiss von Begriffen führt regelmässig dazu, dass die Aufmerksamkeit für gefährliche politische Entwicklungen erlahmt, Gefahrenmeldungen werden nicht mehr wahrgenommen! 

 

03. Wann macht die Verwendung des Begriffs Sinn?

 

Das kann man z.B. immer dann bejahen, wenn mehrere Staatsorgane (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) im gleichen Sachzusammenhang versagt haben oder wenn sich eine offensichtliche Fehlerkette durch mehrere Instanzen zieht. Erst recht trifft das natürlich zu, wenn sich diese Fehlerkette durch alle drei Bereiche der Staatsgewalt zieht. Solche Fälle gibt es seit einigen Jahren zunehmend öfter.

 

Der Fall "NSU" ist ein Paradebeispiel für einen klassischen Fall von Staatsversagen. In diesem Fall haben alle involvierten Sicherheitsbehörden, alle beteiligten Staatsanwaltschaften, die Gerichte und letztendlich auch noch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder uferlos versagt. Wir werden das noch sehr detailliert darstellen. Dieser Fall ist mindestens in der Oberliga des Staatsversagens anzusiedeln.

 

Aber es gibt ja auch noch die Bundesliga des Staatsversagens. Da müssen auf jeden Fall die Banken-Skandale genannt werden und die ganzen anderen Korruptionsfälle, durch die der weitaus grösste Teil des deutschen Volkes und der Staat als solcher schwer geschädigt wurden.

 

Ich verwende diesen Begriff auch nur, wenn ich schwerwiegende und überlagernde Fehlleistungen erkenne, die nicht nur auf das Versagen einzelner Organwalter zurückzuführen sind. Hier nun Beispiele, die definitiv alle Kriterien erfüllen, die für die Einstufung als Staatsversagen vorhanden sein sollten.

 

Beispiele für das Versagen der Legislative:

Nur ein paar Beispiele: Die schwerwiegenden Versäumnisse im Zusammenhang mit der Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit, die Gefährdung und Störung des Rechtsfriedens durch eine völlig verfehlte Justizpolitik, die völlig unzureichende Bekämpfung von Machtmissbrauch, Willkür und des daraus entstehenden Unrechts, die völlige Vernachlässigung der Abwehr von Korruption und Lobbyismus. Die Versäumnisse bei Katastrophenschutz und die schwerwiegenden Fehler beim Ausbau der Bahnstrecken.

 

Beispiele für das Versagen der Exekutive und der Judikative:

Wenn Fehlleistungen einzelner Organwalter im Bereich von Staatsorganen über mehrere Ebenen gedeckt werden, obwohl es um markante rechtswidrige oder / und kriminelle Verfehlungen geht, dann ist die Klassifizierung als Staatsversagen regelmässig gerechtfertigt.

 

Wenn Richter dann solche Komplotte decken, obwohl sie mehr als ausreichend Beweismittel dafür vorliegen haben, dass es nur darum geht Unrecht zu verschleiern, dann kann man zweifellos auch bereits diesen einen isolierten Akt als Staatsversagen einstufen. Obwohl nur eine Person oder maximal fünf Personen beteiligt sind. Aber die vielfältigen Folgewirkungen, die ein solcher Fall regelmässig im Schlepptau hat, sind ausnahmslos staatsgefährdend. Dadurch wird das Vertrauen in den Rechtsstaat empfindlich gestört.  

 

Wenn in solchen Fällen weitere Richter auch noch Befangenheitsanträge, Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen trotz glasklarer Beweislage einfach vom Tisch wischen, obwohl es mehr als ausreichend Gründe gibt, die ursprünglich agierenden Richter sofort zu suspendieren, dann muss man schon von schwerem Staatsversagen sprechen.

 

Bei der Beurteilung der Frage, ob Fälle, in denen Amtsträger versagt haben, als Staatsversagen klassifiziert werden dürfen, ist stets auch zu berücksichtigen, welche Folgewirkungen ausgelöst werden.

 

Vor allen Dingen in den Fällen, in denen beweisbar ist, dass der judikative Rechtsschutz und / oder der allgemeine Justizgewährungsanspruch zielgerichtet blockiert wurde, kann man von Staatsversagen sprechen.

 

Wenn dann der Richter oder die Richter in der nächsten Instanz nichts unternehmen, um die sach- und rechtswidrigen Entscheidungen zu beseitigen, dann kann man das nur noch mit dem Begriff Staatsversagen richtig deklarieren. Denn letztendlich gibt es kaum andere Vorgänge in einem Staat, in denen die   Staatspflichten und die Bürgerrechte unmittelbar so heftigen Kollisionskräften ausgesetzt sind, wie in Gerichtsverfahren.

 

Die vielen Gefahren, die sich dadurch potenzieren, dass sich die hier beispielhaft erwähnten Fehlerketten vermischen und verknoten, werden schon seit mindestens 20 Jahren völlig ignoriert. In den Parlamenten gibt es auch kaum einen Politiker der in der Lage ist zu erkennen, wie sehr hierdurch die Staats- und Politikverdrossenheit immer weiter angeheizt wird.

 

Stattdessen werden sogar Kritiker, die den klaren Beweis für die wahren Ursachen und Verstrickungen liefern, verleumdet und mit den Mitteln der rechts- und tatsachenwidrigen politischen Verdächtigung bekämpft. Die vielfältigen Formen und Folgen des Staatsversagens haben bereits so viel "politischen Sprengstoff" erzeugt, dass sich das wiederholen könnte, was vor 100 Jahren begann…

  

 

Das erste Glied der Ursachenkette für die Entwicklung vieler Fälle von Staatsversagen wird sehr oft bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren geschmiedet. Vielfach werden Gesetze erlassen bei denen von vornherein feststeht, dass sie in der Praxis nicht umgesetzt werden können oder sie weisen gefährliche Lücken auf. Die Ebene der Exekutive kann deshalb den "ursprünglichen Blödsinn" auch nur noch verschlimmern. Die Judikative hat dann weiterhin nur noch die Chance, das "Chaos" abzurunden.

 

Allerdings spielen die Exekutive und die Judikative inzwischen auch immer öfter "Mikado" mit den vorhandenen brauchbaren Gesetzen und anderen Regeln. Die Behörden und Gerichte verlieren bei der Anwendung der Gesetze immer öfter die Orientierung und lassen sich durch politische Weisungen beeinflussen. Da spielt einerseits die fehlende Zivilcourage bei Beamten und Richtern eine wesentliche Rolle und anderseits stecken viele Behördenmitarbeiter und Richter inzwischen in einem engen politischen oder ideologischen Korsett. Die Regelungs- und Schutzfunktion der angewendeten Gesetze versandet deshalb immer öfter.

 

Die Grundursache ist der Umstand, dass in allen drei Bereichen der Staatsgewalt immer häufiger alle rechts-philosophischen Grundsätze ausser Acht lassen gelassen werden, obwohl nur eine strikte und ständige Prüfung dafür sorgen kann, dass ein sinnvolles staatliches Handeln gewährleistet werden kann.

 

Andererseits werden notwendige gesetzliche Regelungen verzögert oder einfach unterlassen, weil ansonsten wichtige Zielgruppen (insbesondere aus der Wirtschaft) als Unterstützer und besonders als finanzielle Förderer ausfallen würden.

 

Eines der höchsten Staatsziele, die politischen Massnahmen so auszurichten, dass sie möglichst vom weitaus überwiegenden Teil aller rechtstreuen Staatsbürger auch befürwortet werden, wird inzwischen überhaupt nicht mehr annähernd erreicht.

 

Die Folgen, die sich aus der Dauerschleife des politischen Versagens in unserem Staat entwickeln, kann man nur noch grob erfassen. Die Bundes-, Landes und Kommunalpolitiker sind ständig bemüht ihre Fehler zu perfektionieren, anstatt sie zu bekämpfen. Das endet inzwischen regelmässig in gefährlicher "Flickschusterei". Das ist Staatsversagen am Fliessband...

 

04. Staatsversagen - Die eigentliche Schande

 

Staatsversagen am Fliessband - und keiner macht was dagegen, das ist die eigentliche Schande!

 

Nehmen wir nur mal ein Beispiel, den Betrug mit der Cum-ex-Masche. Da haben Kriminelle im Zusammenhang mit Aktiengeschäften mehrfach Steuern erstattet bekommen, die sie nie bezahlt hatten.

 

Dem deutschen Steuerzahler, das sind ja nicht nur die deutschen Staatsbürger, das sind alle Menschen die in Deutschland leben und arbeiten, wurden alleine durch die Cum-ex-Betrügereien, rund 36 Milliarden (36 000 000 000) Euro gestohlen. Ich verdeutliche das nochmal, denn viele Menschen kapitulieren vor solchen Zahlen: Eine Milliarde, das sind 1000-mal eine Millionen Euro. Aber die Menschen in Deutschland nehmen das einfach so hin…

 

Die Cum-ex-Betrügereien sind leider auch nicht die einzigen Manipulationen, durch die alle Steuerzahler geschädigt werden.

 

Es fehlt Geld, um die Kinder mittags in der Schule mit Essen zu versorgen, Geld für das Rettungs- und Gesundheitswesen fehlt, Geld für die Sicherung der inneren und äusseren Sicherheit fehlt, der Ausbau des Nah- und Fernverkehrs geht wegen Geldmangel nicht voran. Das ist eine sehr lange Liste, das waren nur ein paar Beispiele.

 

Was aber wirklich schwer zu verkraften ist, das ist die Tatsache, dass jeder Täter oder Mittäter, der in einen Fall von echtem Staatsversagen verstrickt ist, sich durch einen Eid verpflichtet hatte "stets das Recht, die Gesetze und die Verfassung zu achten", das Wohl des ganzen Volkes und des Staates zu fördern" und dann ohne jegliche Skrupel genau das Gegenteil tut…  

 

Und was genau so schlimm ist, dass ist die Tatsache, dass die immer noch grosse Masse der rechtschaffenen Politiker, Beamten und Richter, die sich auch entsprechend verpflichtet haben, einfach zusehen, wie die korrupten Einzeltäter oder korrupten Netzwerker unseren Staat immer weiter an den Abgrund drängen. Erst das Schweigen der unbeteiligten Personen führt dazu, dass der grösste Teil aller korrupten Amtswalter niemals vor Gericht steht.

 

Getoppt wird das alles nur noch dadurch, dass sich auch die unbeteiligten Amtswalter aus Feigheit daran beteiligen, dass die korrupten Amtswalter erfolgreich "Wagenburgen" bilden können, die ihnen dann als "Versteck" dienen. Was denken Sie, warum unbeteiligte Abgeordnete, Beamte und Richter das tun? Sie haben einfach nur Angst, dass sie "unter die Räder kommen". Die Angst ist nicht ganz unbegründet, denn die Macht der korrupten Netzwerke im Bereich der 3 Staatsgewalten darf man nicht unterschätzen. So weit sind wir schon abgestiegen, dass man Angst haben muss, wenn man sich an die Wahrheit und die Gesetze hält…

 

Das gefährliche daran ist, dass diese Wagenburgen inzwischen auch immer häufiger von Richtern gebildet und von Staatsanwälten gedeckt werden. Wir haben inzwischen genügend Fälle dokumentiert, in denen das so gelaufen ist.

 

05.  Die Folgen

 

Das Ansehen des Staates als Institution und das Vertrauen in alle Organe der der 3 Staatsgewalten ist durch dieses schändliche Verhalten der korrupten Amtswalter inzwischen so in Mitleidenschaft gezogen worden, dass immer mehr Bürger in Deutschland eher vollkommen irren Fake-Informationen Glauben schenken, als sach- und tatsachengerechten amtlichen Informationen.

 

Weiter mit - ZT 2.02 Staatskorruption - interner Link: ZT 02.2 Staatskorruption

 

27.04.2015 aktualisiert: 27.06.2016> 26.01.2020> 10.05.2021> 16.05.2021> 02.05.2023

 

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