0.02 - Grundsatzpositionen
Für das Netzwerk Rechtsstaat berichtet:
Hans-Günter Brasche als Executive Manager - 15.08.2022
Grundsatzpositionen
Zur Vermeidung von Irrtümern und Fehleinschätzungen
"2. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition."
BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - Zitat-Ende - Quelle: OpenJur
- Wird weiter bearbeitet - 12.06.2023 -
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